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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Patrick Mölleken


I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Akquise- und Beratungsdienstleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Patrick Mölleken geändert oder ausgeschlossen wurden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, externen Unternehmen oder Auftraggeber von Patrick Mölleken werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen Patrick Mölleken nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.


II. Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote sind stets freibleibend, Vertragsschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch Patrick Mölleken verbindlich; dies gilt namentlich für die Vereinbarungen über Art und Umfang der auf den Auftraggeber oder Kunden zu übertragenden Verwertungsrechte.

2. Die Angebote von Patrick Mölleken richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

3. Die zum Angebot gehörenden Gegenstände und Unterlagen, z.B. Manuskripte, Entwürfe und Demoaufnahmen, dürfen vom Auftraggeber nur als Beispiele für die von Patrick Mölleken angebotenen Werbedienstleistungen geprüft werden und sind Patrick Mölleken auf Verlangen sofort wieder auszuhändigen.

4. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den Werbekunden, das Produkt, den Einsatzbereich und die Nutzungsdauer für die Produktion oder Dienstleistung anzugeben. Änderungen sind Patrick Mölleken unverzüglich mitzuteilen.


III. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder Patrick Mölleken erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von Patrick Mölleken erstellten Werbeproduktionen und Werbedienstleistungen gerichtet ist. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von Patrick Mölleken erstellten Aufnahmen, Produktionen und Dienstleistungen, z.B. Funk-, Tonträger- und TV-Produktionen, Werbung und lnfotainment-Veranstaltungen sowie einzelner Dienstleistungen hierfür gehen ausschließlich im vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Zeit und für den vereinbarten Zweck auf den Auftraggeber über.

1. b) Eine über den vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Zeit und für den vereinbarten Zweck hinausgehende Verwendung der genannten Aufnahmen, Produktionen und Dienstleistungen ist ausgeschlossen.
Ausdrücklich verboten ist die Nutzung von Aufnahmen und Daten im Bereich »Künstlicher Intelligenz«, etwa zum Training oder für das Erzeugen künstlicher Stimmen (z.B. Klonen von Stimmen).
Auch eine Archivierung der Aufnahmen und Daten zu solchen Zwecken ist ausdrücklich nicht gestattet.

2. Alle Entwürfe und fertigen Produktionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keine Vergütungsminderung zur Folge und begründen auch kein Miturheberrecht.

3. Weder mit der Auftragserteilung noch mit der Bezahlung der bestellten Werbeproduktion oder Werbedienstleistung begründet sich eine Exklusivität oder ein Konkurrenzverbot zu Lasten von Patrick Mölleken. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Individualvereinbarung. Ansonsten bleibt Patrick Mölleken berechtigt, nach Ablauf des zeitlich begrenzten Verwertungsrechts des Auftraggebers die von ihm erstellten Werbeproduktionen und Werbedienstleistungen anderweitig zu verwerten, soweit nicht Persönlichkeitsrechte oder Leistungsschutzrechte des Auftraggebers dieser Verwertung entgegenstehen.

4. Die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung über. Patrick Mölleken ist im übrigen berechtigt, dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung und Verwertung einer von ihr erstellten Werbeproduktion oder – dienstleistung zu untersagen, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung, die er im Rahmen der mit Patrick Mölleken oder einem von Patrick Mölleken vermittelten Sprecher oder Unternehmen bestehenden Geschäftsverbindung schuldet, sich mehr als 20 Tage in Verzug befindet.

5. Patrick Mölleken ist berechtigt, alle Produktionen und Dienstleistungen oder Teile davon, die im Auftrag von Kunden entstanden sind, zum Zweck der Eigenwerbung unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Patrick Mölleken ist berechtigt, dazu den Namen des Auftraggebers oder des Sprechers zu nennen.


IV. Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Auftraggebers im einzelnen – Rechte und Pflichten des Auftraggebers bei der Verwertung

1. Industriefilme und -funk im Sinne der von Patrick Mölleken abgeschlossenen Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Imagefilme, Produktpräsentationen, Sales-Videos, Ladenfunk, Lehr- und Sachfilme, Schulungsvideos, technische Filme und alle ähnlichen Filme, die herkömmlicherweise nicht als Filme zur Funk-, TV- und Kinowerbung sowie als Werbespots in solchen Massenmedien eingesetzt werden. Industriefilme oder Sprachteile hieraus dürfen nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, nicht einem anderen als dem vertraglich definierten Zuschauerkreis vorgeführt und insbesondere nicht in einem Massenmedium veröffentlicht oder dort zu Werbezwecken eingesetzt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur als schriftliche Individualvereinbarung möglich; in einem solchen Fall gelten dann die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausstrahlungs- und Verbreitungsrechte von Funk-, TV- und Kinowerbung, insbesondere Werbespots entsprechend.

2. Für Funk- TV- und Kinowerbung und Werbespots, die in vergleichbaren Massenmedien präsentiert werden können oder sollen, gelten nachstehende Verwertungs- und Nutzungsregelungen:

a) Entwürfe (Layouts) dienen dem Auftraggeber als Grundlage für seine Entscheidung, ob er einen nach diesem Layout gestalteten Werbespot verwenden will. Werbespots (Spots) sind Funk-, TV- oder Kino– Reinaufnahmen, die unmittelbar oder nach Anpassung an das gewählte Massenmedium zur Ausstrahlung geeignet sind und hierfür durch Patrick Mölleken und dem Auftraggeber freigegeben werden; die Freigabe des Layouts und dessen Genehmigung als vertragsgerecht ist zu unterstellen, wenn es mit Wissen und Wollen des Auftraggebers tatsächlich ausgestrahlt worden ist.

b) Der Auftraggeber ist berechtigt, ihm durch Patrick Mölleken überlassene oder erstellte Layouts Sprachaufnahmen für Präsentationen und Markttests zu verwenden sowie die von ihm benötigten Motive aus dem Sprachmaterial herzustellen. Ohne Freigabe von Patrick Mölleken dürfen die Layouts jedoch weder ausgestrahlt noch sonstwie einer breiten Öffentlichkeit, gleich zu welchen Zwecken, zugänglich gemacht werden; dies gilt auch für die Verwendung von Teilen des Layouts.

c) Werbespots dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten, berechnet ab Freigabe des Spots durch Patrick Mölleken zur Ausstrahlung gelangen, spätestens aber ab erstmaliger Ausstrahlung, mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets. Wird von seiten des Auftraggebers kein Ausstrahlungsgebiet auf dem Auftrag angegeben, wird von lokalem bzw. regionalem Einsatz bzw. dem typischen Einsatzbereich des Auftraggebers ausgegangen. Der Auftraggeber hat dies spätestens anhand der Rechnung zu prüfen und im Falle eines Einsatzes in anderen als auf der Rechnung angegebenen Ausstrahlungsgebieten Patrick Mölleken unverzüglich darüber zu informieren. Zur Überprüfung ist die jeweils aktuelle Preisliste von Patrick Mölleken heranzuziehen.
Wird als Ausstrahlungsgebiet die Bundesrepublik Deutschland vereinbart, so erhält der Auftraggeber zugleich auch das Recht zur Ausstrahlung in europaweit zu empfangenen Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben; werden weitere Staaten in das vertragliche Ausstrahlungsgebiet einbezogen, so gilt die vorstehende Regelung zur Maßgeblichkeit des Sitzes des Senders entsprechend.

d) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Freigabe durch Patrick Mölleken einen Spot oder von Patrick Mölleken erstellte Teile des Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Spots, oder in einem anderen Medium oder unter Inanspruchnahme neuer Medien wie dem Internet, sonstiger Multimediaanwendungen etc. zu verwenden; für die diesbezügliche Freigabe wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig. Entsprechendes gilt, wenn Industriefilme und – funk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen über ein anderes, ggf. auch neues Medium als vereinbart ausgestrahlt oder veröffentlicht wird.

3. Fernsehbeiträge, Fernseh- und Rundfunkmoderationen sowie die Moderation öffentlicher Veranstaltungen erstellt Patrick Mölleken auf der Grundlage individuell zu treffender Vereinbarungen mit dem Auftraggeber oder Veranstalter. Dasselbe gilt für die Mitwirkung bei der Produktion von Videos, CD- Roms und Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden. Soweit eine Individualvereinbarung fehlt oder keine Regelungen zum Ausstrahlungs- und Verbreitungsrecht des Auftraggebers enthält, gelten die für Werbespots vorstehend niedergelegten Bedingungen entsprechend. Der Auftraggeber verpflichtet sich im übrigen, keine Ton- und/oder Bildaufnahmen von Moderationen oder Veranstaltungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in Medien auszustrahlen.

4. Dem Auftraggeber obliegt es, Patrick Mölleken vor der ersten Ausstrahlung darüber zu informieren, wann eine von Patrick Mölleken erstellte Werbeproduktion, sei es im ganzen oder in Teilen, sei es im Original oder in abgeänderter Form, gesendet wird. Diese Informationspflicht gilt sowohl für die erste Ausstrahlung mittels des ursprünglich vereinbarten Mediums als auch bei der ersten Ausstrahlung mittels eines anderen Mediums einschließlich der neuen Medien; sie gilt ferner bei einer ersten Ausstrahlung innerhalb eines neuen Gebiets oder einer ersten Ausstrahlung über den vereinbarten Zeitraum hinaus. Ist eine Information vor der ersten Ausstrahlung nicht erfolgt, muss sie jedenfalls spätestens binnen zwölf Tagen nach der Erstausstrahlung nachgeholt werden.

5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verpflichtet er sich, an Patrick Mölleken für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einwendung des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen ursprünglich vereinbarten Verwertungshonorars zu zahlen, wenn er – ohne vertragliche Vereinbarung oder ohne Zustimmung seitens Patrick Mölleken oder ohne rechtzeitige Information an Patrick Mölleken gemäß vorstehender Ziffer 4 – durch Patrick Mölleken erstellte Sprachwerke, Layouts oder Spots über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus verbreitet oder verwendet. Ebenso haftet der Auftrageber für Verbreitungs- und Verwertungshandlungen Dritter, die auf seine Verlassung an der Produktion beteiligt wurden.


V. Vermittlung von Leistungen

1. Externe Unternehmen und Einzelpersonen (z.B. Agenturen, Sprecher, Studios), nachfolgend »externe Unternehmen« genannt, die über Patrick Mölleken vom Auftraggeber gebucht bzw. von Patrick Mölleken im Auftrag des Auftraggebers gebucht wurden, verpflichten sich, den Auftraggeber künftig nicht selber anzugehen. Geht ein Auftraggeber, mit dem das externe Unternehmen aufgrund der Vermittlung von Patrick Mölleken bereits zusammengearbeitet hat, das externe Unternehmen mit einem Auftrag direkt und nicht über Patrick Mölleken an, ist das externe Unternehmen verpflichtet, dies Patrick Mölleken unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist ebenfalls die Provision fällig.

2. Falls entsprechend vereinbart, stellt Patrick Mölleken dem Auftraggeber die gebuchten Leistungen im Auftrag des externen Unternehmens in Rechnung, nimmt die Zahlung entgegen und leitet sie nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung seitens des externen Unternehmens an ebendieses weiter. Patrick Mölleken handelt dabei ausschließlich in seiner Funktion als Mittler. Eigene Zahlungsverpflichtungen von Patrick Mölleken werden dadurch nicht begründet. Auszahlungen an das externe Unternehmen erfolgen frühestens nach Eingang der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber. Zahlt der Auftraggeber nur einen Teil der Forderung oder werden Patrick Mölleken zusätzliche Bankgebühren für die Zahlung durch den Auftraggeber berechnet, erhält das externe Unternehmen entsprechend nur einen Teil seiner Forderung. Patrick Mölleken ist berechtigt, Forderungen von Patrick Mölleken an das externe Unternehmen von den dem externen Unternehmen zustehenden Zahlungen abzuziehen. Das externe Unternehmen erhält über diese Forderungen eine Rechnung. Hat das externe Unternehmen seinen Sitz im Ausland, trägt er die Kosten, die für eine Auslandsüberweisung anfallen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, übernimmt Patrick Mölleken im Namen des externen Unternehmens Zahlungserinnerung und Mahnung. Weitere rechtliche Schritte obliegen dem externen Unternehmen, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Die Kosten für die gerichtliche (oder anderweitige) Durchsetzung von Forderungen hat das externe Unternehmen zu tragen.

3. Das externe Unternehmen verpflichtet sich zur Loyalität gegenüber Patrick Mölleken. Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit. Insbesondere die Namen und Daten von Auftraggebern, von denen das externe Unternehmen durch Patrick Mölleken Kenntnis erlangt hat, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.


VI. Werbeproduktionen

1. Patrick Mölleken erstellt Werbeproduktionen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers. Vom Auftraggeber zur Produktion übermittelte Texte gelten als genehmigt. Von Patrick Mölleken nach den Angaben des Auftraggebers erstellte Texte bedürfen vor Produktionsbeginn der Freigabe mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift des Auftraggebers. Patrick Mölleken haftet nicht für Fehler in Texten, die vom Auftraggeber übermittelt oder freigegeben wurden.

2. Der Kunde hat die von Patrick Mölleken erstellten Werbeproduktionen nach Zugang umgehend zu prüfen und den Erhalt, die Sendefähigkeit und die Freiheit von Fehlern schriftlich zu bestätigen. Reklamationen an von Patrick Mölleken erstellten Werbeproduktionen müssen umgehend nach Zugang der Produktionen geltend gemacht werden.

3. Patrick Mölleken liefert die Produktionen nach den Wünschen des Auftraggebers per eMail, Internet, Post oder mittels einem anderen Zustelldienst. Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen. Patrick Mölleken haftet nicht bei Verlust oder Verspätung bei der Auslieferung, weder für direkt entstandene oder Folgeschäden oder -einbußen.


VII. Honorar

1. Für die Höhe der einzelnen Honorare gelten primär schriftliche Individualvereinbarungen der Parteien oder die von Patrick Mölleken abgegebene Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen sind nur maßgeblich, wenn sie durch Patrick Mölleken schriftlich bestätigt worden sind. Fehlt es an einer schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung zur Honorarhöhe oder kommen im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitere Vertragsleistungen hinzu, so richtet sich das Honorar nach der bei Beginn der Auftragsbearbeitung maßgeblichen Preisliste von Patrick Mölleken, die jederzeit angefordert werden kann.

2. Entwurfs- und Layoutarbeiten sind grundsätzlich zu vergüten, auch wenn es nicht zur Ausstrahlung eines Spots kommt. Für den Fall der Ausstrahlung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar zu zahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht im Sinne des Absatzes IV. Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen nicht nach, so ist das geschuldete Verwertungshonorar zusätzlich um einen Betrag von 10 % Zinsen per annum für den Zeitraum, der zwölf Tage nach der vergütungsbegründenden (ggf. erneuten) Erstausstrahlung beginnt und bis zur Rechnungsstellung durch Patrick Mölleken, maximal aber bis zum Eingang der nach Absatz IV Ziffer 4 geschuldeten Information läuft, zu erhöhen. Das Recht, Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzuges zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

3. Kündigt ein Auftraggeber oder kann er einen zwischen den Parteien vereinbarten Produktionstermin nicht halten, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, dann hat der Auftraggeber an Patrick Mölleken das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen Patrick Mölleken zu bezahlen; Patrick Mölleken kann dabei pauschal 40 % des vereinbarten Honorars verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist Patrick Mölleken nach, dass es höhere Aufwendungen erspart hat. Als rechtzeitig abgesagt gilt ein für werktags vereinbarter Produktionstermin, wenn er mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurde; eine spätere Absage gilt nur dann als rechtzeitig, wenn der Auftraggeber die Absage des Produktionstermins nicht zu vertreten hat und ihm auch keine frühere Absage möglich war.

4. Kann Patrick Mölleken wegen eigener Erkrankung, Erkrankung des für die Produktion vorgesehenen Mitarbeiters oder vermittelten externen Unternehmens oder eines anderen in der Person des vorgesehenen Mitarbeiters oder des vermittelten externen Unternehmens, von diesen nicht verschuldeten Grundes (§ 616 BGB analog) einen verabredeten Produktionstermin nicht einhalten, so haftet Patrick Mölleken nicht für die dadurch anfallenden Kosten und Schäden; dasselbe gilt, wenn Patrick Mölleken aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Wahrnehmung eines vereinbarten Produktionstermins verhindert ist.

5. Das vereinbarte Honorar versteht sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlungen haben stets binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht.

6. Die Aufrechnung mit etwaigen von Patrick Mölleken bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


VIII. Haftung

1. Patrick Mölleken haftet nicht für den Inhalt der Produktionen. Insoweit wird Patrick Mölleken ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers tätig, ohne dass Patrick Mölleken eine Einflussnahmemöglichkeit auf den Inhalt der Produktionen hat. Patrick Mölleken übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen einer Werbeproduktion, die aus vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten. Dies gilt auch bei Produktionen, die Patrick Mölleken für den Auftraggeber über die eigene Werbedienstleistung hinaus abwickelt oder bei der Patrick Mölleken Regie führt.

2. In jedem Fall ist die Haftung von Patrick Mölleken aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden aus Vertragsschluss oder aus Rechtsgrundlagen des Deliktsrechts oder des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Patrick Mölleken oder einer seiner Erfüllungsgehilfen.


IX. Datenschutz / Elektronischer Geschäftsverkehr

1. Patrick Mölleken behandelt die Daten von Auftraggebern und Sprechern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, wie es die Datenschutzgesetze erlauben oder der Auftraggeber oder Sprecher hierin einwilligt. Patrick Mölleken weist darauf hin, dass sie die Daten Ihrer Auftraggeber und Sprecher elektronisch verarbeitet.

2. Zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs werden elektronische Medien (Internet, E-Mail) eingesetzt. Dies gilt auch für die Zustellung von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen. Mit einem Benutzernamen und einem Passwort haben Auftraggeber und Sprecher Zugriff auf persönlich Daten. Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Patrick Mölleken haftet nicht für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung oder Manipulation von Daten oder Dateien entstehen, die auf den Internetseiten von Patrick Mölleken zur Verfügung gestellt werden.

3. Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit Daten bei Patrick Mölleken regelt die Datenschutzerklärung, die in Ihrer jeweils aktuellen Form unter der Internetadresse https://patrickmoelleken.com/datenschutz abgerufen werden kann.


X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort der wechselseitigen Vertragspflichten ist Düsseldorf. Zahlungen haben die Auftraggeber in Abänderung des § 270 BGB am Sitz von Patrick Mölleken zu leisten. Wählen sie einen unbaren Zahlungsweg, so tragen die Auftraggeber das Risiko rechtzeitigen Zahlungseingangs.

2. Gerichtsstand für alle gerichtliche Streitigkeiten ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien einschließlich der hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine Klausel der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vertragsregelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


Stand: 27. Juli 2023